Chancengleich in der Nachbarschaft
Die Chancen auf ein wirtschaftlich sicheres und gesundes Leben hängen in Niedersachsen stark davon ab, wo Menschen leben. In vielen Nachbarschaften gibt es erhebliche soziale und wirtschaftliche Unterschiede, die die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner beeinflussen. Deutlich zeigen dies die Ergebnisse der letzten Handlungsorientierten Sozialberichterstattung Niedersachsen: insbesondere Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende sowie Familien mit mehreren Kindern sind von Armut bedroht. Besonders betroffen sind Kinder, die in wirtschaftlich benachteiligten Haushalten aufwachsen.
Zielsetzung
Ziel der Förderung "Chancengleich in der Nachbarschaft" ist es, durch spezifische, ortsbezogen Projekte soziale Teilhabe zu fördern, wirtschaftliche Perspektiven zu schaffen und solidarische Strukturen zu stärken. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Bekämpfung von Kinderarmut durch Maßnahmen, die Bildung, gesunde Entwicklung und soziale Integration fördern. Durch die Projekte sollen Menschen in benachteiligten Quartieren neue Möglichkeiten zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe erhalten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die folgende Kriterien erfüllen
- Wirksamkeit: Das Projekt muss einen konkreten Beitrag zur sozialen Teilhabe und wirtschaftlichen Stärkung in der Nachbarschaft leisten, mit besonderem Fokus auf Kinder und benachteiligte Gruppen.
- Nachbarschaftlicher Fokus: Projekte müssen im direkten Wohnumfeld der Menschen ansetzen.
- Beteiligung der Zielgruppen: Projekte sollten partizipativ gestaltet sein und die betroffenen Menschen aktiv einbinden.
- Lokale Verankerung: Nutzung vorhandener Quartiersstrukturen (z.B. Gemeinwesenarbeit, Nachbarschaftstreffs, Dorfgemeinschaftshäuser).
- Vernetzung: Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren (Vereine, Kirchen, Initiativen).
- Nachhaltigkeit: Projekte sollen möglichst langfristig wirken und Strukturen schaffen bzw. vorhandene Strukturen nutzen, die über die Förderlaufzeit hinaus bestehen bleiben.
Der Förderantrag ist bis zum 28.05.2025 (23.59 Uhr) einzureichen. Mit einer Entscheidung über die Anträge ist bis Anfang Juni 2025 zu rechnen. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr 2025.