Die Förderung erfolgt aufgrund der Richtlinie zur „Förderung von Selbsthilfegruppen und Trägern von Initiativen zur Aktivierung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten“.
Die Maßgaben der Richtlinie zu Nummer 5 finden Anwendung.
Zuwendungsfähig sind sowohl Sach- als auch Personalausgaben.
Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr 2025.
Die Fördersumme pro Projekt soll 30.000 Euro nicht überschreiten.
Die Fördersumme pro Projekt darf 2.500 Euro nicht unterschreiten.