Die Förderung erfolgt aufgrund der Richtlinie zur „Förderung von Selbsthilfegruppen und Trägern von Initiativen zur Aktivierung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten“.
Die Maßgaben der Richtlinie zu Nummer 5 finden Anwendung.
Zuwendungsfähig sind sowohl Sach- als auch Personalausgaben.
Bewilligungszeitraum ist das maßgebliche Kalenderjahr.

Die Fördersumme pro Projekt soll 20.000 Euro nicht überschreiten.
Die Fördersumme pro Projekt darf 2.500 Euro nicht unterschreiten.

Im Rahmen der Förderung werden jedem Projekt für das Jahr 2026 Mittel in Höhe von 2.000 € zur Durchführung eines Auftakt-Workshops zur Verfügung gestellt. Der Workshop findet bereits im November oder Dezember 2026 vor dem Projektstart im Januar 2027 statt.